Raumakustik für Schulen und öffentliche Gebäude — normkonform, ausschreibungs­fertig, rechtssicher.

Als vereidigter Sachverständiger liefere ich öffentlichen Auftraggebern alles, was eine rechtssichere Vergabe erfordert: Bestandsanalyse, Normprüfung nach DIN 18041, VOB/A-konforme Leistungsverzeichnisse und lückenlose Abnahmedokumentation.

Jahre Erfahrung
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VOB/A

Ausschreibungs­konform

DIN 18041

Kategorie A & B geprüft

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Prüffähige Dokumentation

Warum öffentliche Auftraggeber mit mir planen.

Schulträger, Kommunen und öffentliche Bauherren stehen unter doppeltem Druck: Die Vergabe muss rechtssicher und dokumentierbar sein — und das Ergebnis muss nachweislich den Normen entsprechen. Raumakustik ist dabei ein Bereich, der im öffentlichen Bau zu häufig auf die Schlussphase verschoben wird. Das hat direkte Folgen: teure Nachbesserungen, fehlende Nachweise und Haftungsrisiken bei Behördenprüfungen.

Ich bringe Raumakustik von Beginn an in Ihr Projekt — mit prüffähiger Dokumentation, die vor Behörden, Gerichten und Versicherungen standhält.

Was ich für Sie übernehme.

Ich übernehme alle akustischen Fachplanerleistungen — von der ersten Bestandsaufnahme bis zur abnahmereifen Dokumentation. Damit haben Sie einen einzigen Ansprechpartner für alle akustischen Belange Ihres Projekts.

Mit einer professionellen Akustikmessung erfasse ich den Ist-Zustand Ihrer Räume und prüfe die Ergebnisse anhand geltender Normen. Sie erhalten eine belastbare Dokumentation als Grundlage für Planung, Sanierung und Nachweisführung.

Ich begleite Neu- und Umbauprojekte mit akustischen Fachplanungsleistungen über alle Leistungsphasen der HOAI hinweg. Die Planung erfolgt abgestimmt mit Architektur, TGA und weiteren Fachplanern.

Ich erstelle vollständige Leistungsverzeichnisse für akustische Maßnahmen, die direkt in Ausschreibungen übernommen werden können. Dadurch reduzieren Sie Planungsaufwand und Vergaberisiken.

Viele akustische Maßnahmen in Schulen und Kindertagesstätten können gefördert werden. Ich unterstütze Sie bei der Identifikation geeigneter Programme und der Zusammenstellung erforderlicher Unterlagen.

Nach Abschluss der Maßnahmen dokumentiere ich die normgerechte Umsetzung und den erreichten akustischen Zustand. Die Unterlagen schaffen Sicherheit bei Abnahmen, Gewährleistungsfragen und behördlichen Prüfungen.

So läuft Ihr Akustikprojekt ab

Erstgespräch

Bestandsanalyse & Normprüfung

Konzept & Ausschreibung

Umsetzung

HÄUFIGE FRAGEN (FAQ)

Was Architekten uns am häufigsten fragen.

Ab welcher Planungsphase sollte ich Sie einbinden?

Idealerweise ab Leistungsphase 2 (Vorplanung). Dann lassen sich akustische Anforderungen frühzeitig und kosteneffizient integrieren. Bei laufenden Projekten oder Sanierungen unterstütze ich auch ab LPH 5.

Ja. Die Leistungsverzeichnisse sind für öffentliche Ausschreibungen ausgelegt, VOB/A-konform formuliert und mit gängigen AVA-Systemen kompatibel.

Die Kosten richten sich nach Projektgröße, Raumanzahl und Leistungsumfang. In einem kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie eine erste Einschätzung und anschließend ein transparentes Angebot.

Ja. Messungen und Umsetzungen erfolgen regelmäßig im laufenden Betrieb. Die Arbeiten werden so geplant, dass Unterricht und Betreuung möglichst wenig beeinträchtigt werden.

Ja. Als vereidigter Sachverständiger erstelle ich Gutachten und Messprotokolle, die vor Behörden, Gerichten und Versicherungen anerkannt sind.

Ja. Ich liefere die erforderlichen technischen Unterlagen und begleite auf Wunsch den gesamten Förderprozess.

Ihr nächstes Projekt — mit Akustik von Anfang an.

30 Minuten, telefonisch oder per Video. Ich schaue mir Ihre Unterlagen an und sage Ihnen, was ich konkret für Ihr Projekt beitragen kann.